Verrechnung/Verträge

Verrechnung und Verträge


Im Badener Kurzentrum kann das Therapieangebot als Privat- oder Kassenpatient in Anspruch genommen werden. Die Einreichung der verordneten Therapien an die jeweilige Krankenkasse übernimmt das Badener Kurzentrum. Die Bewilligung der eingereichten Anwendungen ist der jeweiligen Krankenkasse vorbehalten.


Das DAVID-Wirbelsäulenkonzept, die Spinelinertherapie sowie die Hochtontherapie können nicht über die Krankenkasse verrechnet werden. Für die Stoßwellentherapie gilt, dass sie sogenannten “kleinen Kassen” (SVS, BVAEB, KFA) einen großen Teil der Behandlungskosten abhängig von der Diagnose erstatten. Die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt keine Behandlungskosten der Stoßwellentherapie.

Verträge mit folgenden Krankenkassen


  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • SVS
  • BVAEB
  • KFA der Stadt Wien

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